AUG-2009: Info CIVD zu Reisemobil-Steuer und CO2
Der CIVD hatte per Newsletter am 8. Juli 2009 mitgeteilt, dass Reisemobile keine CO2-Werte für die Zulassung benötigen. Die der E-Mail angefügte Kommunikation führte seitdem zu deutlich weniger Irritationen bei den Zulassungsstellen. Das Bundesministerium für Finanzen hat nun angemerkt, dass die sogenannten „unechten“ Reisemobile trotzdem auf Grundlage des CO2-Verbrauchswertes zu besteuern sind. Hierunter fallen kleinere Wohnmobile, deren Stehhöhe an Kochgelegenheit und Spüle nicht mindestens 170 Zentimeter aufweist. Reisemobile mit z. B. einem Hubdach fallen nicht hierunter. Falls Reisemobile als Pkw zugelassen werden, muss natürlich auch ein CO2-Verbrauchswert angegeben werden.