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Gasanlage Wohnmobil: Gastechnik, Gaskocher, Gasflasche
Wohnmobil Gaskocher, Gastank Wohnmobil und Gasflaschen. Hier finden Sie Gas-Technik, Gas-Installation und Gas-Zubehör, für alles was im Wohnmobil und beim Camping mit Gas läuft.
Gas im Wohnmobil - Gasanlage mit 30 mbar oder 50 mbar?
Seit dem 01.01.2003 gilt die neue EN 1949 und die EN 12864. Daher dürfen bei Neufahrzeugen und neu zugelassenen Fahrzeugen nur noch Druckregler der neuen Norm mit 30 mbar verwendet werden. Die Änderung des Betriebsdrucks auf 30 mbar erfolgt im Zuge der EG-Harmonisierung. Es dürfen nur Druckregelgeräte und Verbrauchsgeräte (Heizung, Kocher, Kühlschrank, Boiler usw.) des gleichen Betriebsdrucks in einem Fahrzeug betrieben werden, das heißt: 30 mbar für Neufahrzeuge, 30 mbar oder 50 mbar für Fahrzeuge älter als 01.01.2003.
Reimo bietet viele Gaszubehörteile wie Regler, Kühlschränke, Kocher, Heizungen, Boiler für beide Betriebsdrücke an. Achten Sie beim Kauf unbedingt auf gleichen Betriebsdruck (Ausnahmen s. im Text weiter unten), sonst gibt es keine erfolgreiche Gasprüfabnahme. Den Betriebsdruck Ihrer bestehenden Anlage entnehmen Sie dem Typenschild der vorhandenen Geräte, bzw. Ihrer Prüfbescheinigung.
Es werden nur noch Geräte und Ersatzteile für 30 mbar angeboten. Bei den meisten Geräten z.B. Heizungen und Kühlschränken brauchen Sie keine Angst vor weniger Leistung zu haben, da dort die Hersteller speziell auf den Gasdruck abgestimmte Düsen einsetzen, um konstante Leistung zu erreichen. 30 mbar Geräte können mit einem Vordruckregler in 50 mbar Anlagen als Ersatz verwendet werden.
Regelmaßige Gasprüfung ist Vorschrift
Hinweis: Gasanlagen müssen alle 2 Jahre von einem DVFG–anerkannten Sachkundigen überprüft werden. Das Ergebnis wird in die Prüfbescheinigung (bei den Papieren mitführen) eingetragen. Bei Neu-Installation und Änderungen ist auch vorzeitig eine Prüfung vorgeschrieben. Kommen Sie zu uns, wir helfen Ihnen gerne! Regler und Schläuche müssen alle 10 Jahre ausgetauscht werden. Gastanks müssen alle 10 Jahre TÜV-geprüft werden, falls nicht nach ECE R.67.01 zugelassen.
CE-geprüfte Gasgeräte fürs Wohnmobil
Die von uns angebotenen Geräte sind meist CE–geprüft und dürfen in Fahrzeuge eingebaut werden. Die eingebauten Zündsicherungen schließen spätestens nach 60 Sekunden die Gaszufuhr, falls die Flamme ausgeblasen wird. Dadurch kann es nicht zu Unfällen durch ausströmendes Gas kommen. Heizungen, Kühlschränke und Boiler müssen immer mit dem original Abgaskamin eingebaut werden. Die Verbrennungsluft muss nach außen geführt werden.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten wie Gastechnik, Gaskocher, Gasflasche oder benötigen weitere Informationen? Kontaktieren Sie unsere Reimo-Fachhändler vor Ort oder fragen Sie einfach im Hause Reimo nach. Wir helfen Ihnen gerne bei der richtigen Wahl. Selbstverständlich können Sie auch über unseren Kundendienst eine fachkundige Beratung bekommen. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail. Dann haben Sie wahrscheinlich schon bald das passende Campingzubehör in Ihrem Besitz.