Veebileht kasutab küpsiseid, mis on vajalikud veebilehe tehniliseks toimimiseks ning mida alati määratakse. Muid küpsiseid, mis tõstavad veebilehe kasutamismugavust, on mõeldud otsereklaami tegemiseks, või mis lihtsustavad suhtlust teiste veebilehtede ja sotsiaalvõrgustikega, määratakse vaid teie nõusoleku korral.
Konfiguratsioon
Tehniliselt nõutav
Need küpsised on vajalikud poe põhifunktsioonide jaoks.
CSRF-märk
Individuaalsed hinnad
Kliendi äratundmine
Kohandatud vahemällu salvestamine
Küpsis "Kõikide küpsiste tagasilükkamine"
Küpsise seaded
Küsis "Kõikide küpsiste vastuvõtmine"
PayPal
Seanss
Valitud pood
Valuuta vahetus
Mugavusfunktsioonid
Neid küpsiseid kasutatakse ostukogemuse veelgi atraktiivsemaks muutmiseks, näiteks külastaja äratundmiseks.
Jede Gasanlage im Wohnmobil, Reisemobil, Campingbus, Wohnagen, Caravan und Mobilheim sollte nur von einem sachkundigen Installateur eingebaut werden. Die Gasanlage im Mobil muss nach erfolgtem Einbau von einem zugelassenen Sachverständigen für Gasanlagen geprüft werden. Der Prüfbericht des Sachverständigen gibt Ihnen die Sicherheit, dass alles ordnungsgemäß ist.
Gasanlage im Wohnmobil - Info und Anschlussplan
Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen
Flüssiggas wird unterschieden in: Propan (graue Gasflaschen) und Butan (blaue Campingflaschen). Der Vorteil von Propangas ist, dass der Siedepunkt viel niedriger als bei Butangas liegt, und es daher auch im Winter im Reisemobil/Caravan genutzt werden kann. Im Gaskasten eines Reisemobiles dürfen max. 1 Gebrauchs- und 1 Vorratsflasche bis je 11 kg untergebracht sein. Der Gaskasten muss zum Innenraum vollkommen abgedichtet sein und an der tiefsten Stelle eine Entlüftung nach außen (von 100 cm2) haben: Idealerweise im Boden (dies ist jedoch nicht zulässig, wenn Geräte ihr Abgas nach unten führen); Tür/Klappe zum Innenraum ist zulässig. Ausnahme hiervon ist der Gasflaschenkasten, der nur eine Öffnung von 2 cm2 durch den Boden hat, da hier die Gasflasche (max. 3 kg) nur nach oben herausgenommen werden kann. Der Deckel schließt luftdicht. Hinter die Gasflasche muss ein Druckregler (30 mbar) installiert werden. Von diesem Regler führt ein Schlauch (max. 40 cm lang) zu den Verbrauchern. Ausnahme: Auszugskästen, 75 cm Schlauchlänge. Haben Sie nur 1 Verbraucher installiert, benötigen Sie kein zusätzliches Schnellschlussventil, hier ist das Flaschenventil als Absperrhahn zulässig. Haben Sie mehr als einen Verbraucher installiert, benötigen Sie zusätzlich je ein Schnellschlussventil pro Verbraucher. Achtung: Zuordnungs-Symbole für Ventil/Verbraucher unbedingt aufkleben, sie sind vorgeschrieben!
Gas-Installation - was ist zu beachten?
Für die Gas-Installation empfehlen wir Stahlgasrohr, da dieses in Verbindung mit Gasdichtpaste und den von uns angebotenen Gasverschraubungen leichter abzudichten ist als Kupferrohr mit Einsteckhülsen. Achtung: Zusätzlichen Rostschutz unterflur nicht vergessen! Gasleitung mindestens alle 100 cm mit Gasrohrschelle befestigen (bei Stahlrohren). Heizungen und Kühlschränke dürfen nur mit einer Abgasführung nach außen eingebaut werden. Kocher, Gasleuchten und Backöfen dürfen ohne separaten Abgaskamin nach außen genutzt werden, bei Backöfen empfehlen wir Ihnen dennoch eine Abgasführung (Kamin) nach außen.In jedem Fall muss die DIN 721 (Anforderungen an Sicherheitsbelüftungen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen) vollständig erfüllt werden. Die DIN 721 schreibt die Erfüllung von bestimmten Lüftungsquerschnitten je nach Art und Anzahl der eingebauten Geräte vor. Ältere Fahrzeuge, die nach dem DVGWArbeitsblatt G607:1996-03 oder früher installiert wurden, haben Bestandschutz, d.h. die früheren Regelungen können für diese Fahrzeuge weiter in Anspruch genommen werden. Bitte fragen Sie Ihren Gassachkundigen. Abgaskamine dürfen nicht unter Fenstern montiert werden! Ausnahme: Bei Verwendung der Truma Abschaltautomatik und Tuma Boiler oder Heizung ist dies zulässig. Möchten Sie einen Unterflurgastank einbauen, so benötigen Sie ein Kombiventil direkt am Gastank, das zur Gasprüfung benutzt wird und an das Sie einen Gasgrill außen direkt anzuschließen können. Gastanks müssen nicht mehr TÜV–geprüft werden. (Alte Tanks alle 10 Jahre nach ECE R.67.01)
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