Allmänna villkor
I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1 Für die Lieferungen und Leistungen der Reimo Reisemobil-Center GmbH gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“). Unsere AGB gelten ausschließlich. Von unseren AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen.
1.2 Unsere AGB gelten, soweit in den nachfolgenden Klauseln nicht ausdrücklich abweichend bestimmt, sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Gibt der Kunde durch seine Bestellung bzw. seinen Auftrag ein Angebot ab, so kommt der Vertrag erst zustande, wenn wir das Angebot annehmen.
2.2 Im Falle einer Bestellung über unsere Webseite www.reimo.com gelten für den Vertragsschluss in Ergänzung zu Ziff. 2.1 folgende Bestimmungen:
Die Darstellung der Artikel auf unserer Webseite stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Der Kunde kann Waren auf der Webseite auswählen und durch Anklicken des Warenkorbsymbols in den virtuellen Warenkorb legen. Mit dem Absenden einer Bestellung über unsere Webseite durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor dem Absenden der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit einsehen und ändern.
Der Kunde erhält von uns eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei uns eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch uns zustande, die mit einer gesonderten E-Mail als Auftragsbestätigung versandt wird. Der Vertragsschluss über unsere Webseite erfolgt in deutscher Sprache.
2.3 Sollte die Lieferung der vom Kunden bestellten Artikel nicht möglich sein, etwa weil die entsprechenden Artikel nicht auf Lager sind, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Kunde wird von uns unverzüglich darüber informiert und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstattet.
2.4 Sämtliche zwischen uns und dem Kunden bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen sind in dem Vertrag einschließlich dieser AGB vollständig schriftlich niedergelegt. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündlich von diesem Vertrag abweichende oder darüber hinausgehende Vereinbarungen zu treffen.
2.5 Unwesentliche Änderungen von Bauteilen, des Designs, des Farbtons oder sonstiger Details im Rahmen der technischen Weiterentwicklung behalten wir uns vor, soweit diese unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen für den Kunden zumutbar sind. Dies setzt insbesondere voraus, dass diese nicht zu einer Wertminderung oder Nutzungsbeeinträchtigung führen.
2.6 Gewichtsangaben bewegen sich durch die Verwendung natürlicher Rohstoffe innerhalb üblicher Toleranzen von +/- 5 %.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise und Zahlungsbedingungen bei Verträgen mit Verbrauchern
3.1.1 Die auf unserer Webseite oder im stationären Handel für Verbraucher angegebenen oder anderweitig gegenüber Verbrauchern angebotenen Preise verstehen sich als Bruttopreise in EURO ab Werk zzgl. etwaiger daneben angegebener Versandkosten. Bei Bestellungen über unsere Webseite sind die jeweiligen Versandkosten auf unserer Webseite angegeben.
3.1.2 Bei Bestellungen über unsere Webseite für Verbraucher ist die Zahlung per PayPal, Kreditkarte (MasterCard oder Visa) oder per Sofortüberweisung möglich. Bei Vertragsschlüssen mit Verbrauchern im stationären Handel ist der Kaufpreis in Bar oder per EC-Karte bei Übergabe zu entrichten.
3.2 Preise und Zahlungsbedingungen bei Verträgen mit Unternehmern
3.2.1 Unterbreiten wir gegenüber Unternehmern ein Angebot, so verstehen sich die angebotenen Preise vorbehaltlich abweichender Angabe als Nettopreise in EURO ab Werk. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen, soweit diese anfällt.
3.2.2 Bei Verträgen mit Unternehmern gelten folgende Zahlungsbedingungen: Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zahl- bar. Bei Zahlungseingang innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung gewähren wir 2 % Skonto. Bei Barzahlung, Vorauszahlung sowie bei erfolgreichem Zahlungseinzug aufgrund eines erteilten SEPA Lastschriftmandats gewähren wir 3 % Skonto.
3.3 Allgemeine Zahlungsbedingungen für Verbraucher und Unternehmer Unabhängig davon, ob es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher oder Unternehmer handelt, gelten zudem folgende Zahlungsbedingungen:
3.3.1 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zu fordern. Weitergehende Ansprüche wegen Verzuges bleiben unberührt.
3.3.2 Zur Aufrechnung mit Gegenforderungen oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für Gegenforderungen des Kunden wegen Mängeln oder teil- weiser Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen wie unsere Forderungen. Das Recht zur Aufrechnung mit Ansprüchen, die sich aus einer Ausübung des Verbraucherwiderrufsrechts gemäß Ziffer 13 ergeben, bleibt ebenfalls unberührt.
3.3.3 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, sofern der Kunde innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist weder den Kaufpreis zahlt noch eine Sicherheit leistet, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
3.3.4 Bei Verträgen über die Lieferung von Komplettfahrzeugen gilt ergänzend folgende Regelung: Ist ein Liefertermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss vereinbart und kommt es innerhalb dieses Zeitraums nach Vertragsschluss zu von uns nicht zu vertretenden Preiserhöhungen seitens unserer Zulieferer, so sind wir berechtigt, diese Kostenerhöhungen an den Kunden weiterzugeben und den Preis entsprechend anzupassen. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich unterrichten.
4. Liefer- und Leistungsfristen
4.1 Die von uns angegebenen Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
4.2 In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen und Seuchen wie Epidemien und Pandemien, ist die hiervon betroffene Vertragspartei von der Verpflichtung zur Lieferung und Abnahme befreit, soweit und solange die Behinderung andauert. Wir verpflichten uns, den Kunden unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses zu unterrichten. Dauert eine solche Behinderung länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine etwaig bereits erbrachte Gegenleistung wird in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
4.3 Geraten wir aufgrund leichter Fahrlässigkeit in Verzug mit der Lieferung oder Leistung, so ist unsere Verpflichtung zum Ersatz von Verzögerungsschäden (Schadensersatz neben der Leistung) auf maximal 5 % des Nettokaufpreises der verspäteten Lieferung begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Für die Haftung auf Schadensersatz statt der Leistung gelten die Haftungsregelungen gemäß Ziff. 5 dieser AGB.
4.4 Für Warenlieferungen gelten ergänzend die Bestimmungen unter Abschn. II Ziff.8.
5. Haftung
5.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit uns weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist, ist die Schadensersatzhaftung in den vorgenannten Fällen auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5.2 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.3 Soweit nicht vorstehend abweichend geregelt, ist die Haftung auf Schadensersatz ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Für die Haftung wegen Verzuges gilt ergänzend die Haftungsbegrenzung nach Ziff. 4.3.
5.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.
5.5 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6. Telefonische Auskünfte
Telefonische Auskünfte sind grundsätzlich unverbindlich und ohne Gewähr, sofern der beurteilte Sachverhalt auf telefonischer, mündlicher oder schriftlicher Darstellung beruhte und keine Gelegenheit bestand, den Gegenstand, auf den sich die Auskünfte beziehen, ausführlich zu besichtigen.
II. Abschnitt: Besondere Bestimmungen für Lieferungen von Fahrzeugen, Zubehör und Ersatzteilen
7. Sonderbestellungen und Maßanfertigungen von Fahrzeugen
Bei Sonderbestellungen von Fahrzeugen ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % und bei Maßanfertigungen in Höhe von 40 % des Kaufpreises bei Vertragsabschluss fällig. Maßanfertigungen werden nach den vom Kunden vorgelegten Plänen und Maßen hergestellt. Der Kunde ist für die Richtigkeit der Maßangaben ausschließlich verantwortlich.
8. Lieferung und Gefahrübergang
8.1 Die Lieferungen erfolgen ab Werk. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe an den Kunden auf diesen über. Sofern wir auf Wunsch des Kunden die Ware versenden, geht die Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer bzw. eine anderweitig beauftragte Transportperson auf den Kunden über. Der gesetzliche Gefahrübergang im Falle des Annahmeverzuges bleibt unberührt. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so geht die Gefahr in den in Satz 3 genannten Fällen nur dann bereits mit Übergabe an den Frachtführer bzw. eine anderweitige Transportperson auf den Kunden über, wenn der Kunde den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person mit der Ausführung beauftragt hat und wir dem Kunden die Transportperson nicht zuvor benannt haben.
8.2 Bei Bestellungen von Teilen über unsere Webseite beträgt die Lieferfrist 5 Werktage, soweit nicht abweichend angegeben
8.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit dies von dem Kunden gewünscht oder für den Kunden zumutbar ist. Erfolgen Teillieferungen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, trägt der Kunde die zusätzlich versursachten Versandkosten selbst, im Übrigen tragen wir die verursachten zusätzlichen Versandkosten.
8.4 Wird vor der Ablieferung von dem Kunden eine andere Ausführung des Kaufgegenstandes gefordert, so wird der Lauf der Lieferfrist bis zum Tage der Verständigung über die Ausführung unterbrochen und ggf. um die für die andersartige Ausführung erforderliche Zeit verlängert.
8.5 Wird bei einem Vertragsschluss über die Lieferung von Fahrzeugen ein vereinbarter unverbindlicher Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, uns eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Wird der Kaufgegenstand von uns auch dann nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten und/oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
9. Übernahmebedingungen für die Lieferung von Fahrzeugen
9.1 Erfolgt die Abnahme des Kaufgegenstandes durch den Kunden nicht binnen 14 Tagen nach der Anzeige der Bereitstellung oder verweigert er die Abnahme der Lieferung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, so sind wir nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
9.2 In letzterem Fall sind wir berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15 % des Kaufpreises als Schadensersatz zu fordern. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so gilt abweichend von Satz 1 folgende Regelung: Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen einschließlich Nebenforderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
10.2 Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware durch den Kunden sind unzulässig. Von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter sind wir sofort zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Abwendung des Eingriffs zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Schaden.
10.3 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der vorgenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe seiner Forderungen ab.
10.4 Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nach, so sind wir unter den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
10.5 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
10.5.1 Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzubearbeiten und zu veräußern unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen:
10.5.2 Der Kunde tritt hiermit die Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und wir hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Im letzteren Fall steht uns an dieser Zession ein im Verhältnis zum Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung zu. Hat der Kunde die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
10.5.3 Wir werden die abgetretenen Forderungen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen weiterhin einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt jedoch bei Zahlungsverzug des Kunden oder wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern gegenüber die Abtretung offenlegt.
10.5.4 Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Kunde nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird für uns vorgenommen, sodass wir als Hersteller im Sinne von § 950 BGB gelten, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten entstehen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt oder vermengt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes seiner Eigentumsvorbehaltsware zum Gesamtwarenwert. Die Befugnisse des Kunden, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten, enden mit der Zahlungseinstellung des Kunden oder mit der Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.
10.5.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Wahl der frei- zugebenden Sicherheit obliegt uns.
11. Gewährleistung bei Kaufverträgen
11.1 Im Falle von Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 434 ff. BGB mit der Maßgabe zu, dass Schadensersatzansprüche nur in dem in Abschnitt I Ziffer 5 bestimmten Umfang bestehen.
11.2 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, gelten folgende ergänzende Bestimmungen:
11.2.1 Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist. Der Kunde hat die Pflicht, den Kaufgegenstand unverzüglich nach der Übernahme zu prüfen. Etwaige Mängel sind unverzüglich zu rügen. Anderenfalls gilt die Ware als in einwandfreiem Zustand übernommen, es sei denn, dass der Mangel bei der Prüfung nicht erkennbar war. Der Umtausch oder die Reparatur von eingebauten Teilen wird nicht durchgeführt, wenn Schäden vor dem Einbau bei sorgfältiger Prüfung erkennbar waren. Verdeckte Mängel, die im Rahmen ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Jede Mängelrüge hat stets schriftlich zu erfolgen.
11.2.2 Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, der von dem Kunden ordnungsgemäß gerügt wurde, so steht das Wahlrecht zwischen Nachlieferung oder Nachbesserung uns zu. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Der Ort der Nacherfüllung ist unser Sitz. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung von Zahlungen wegen eines Mangels nur in einem dem Mangel und den Kosten der Beseitigung angemessenen Verhältnis berechtigt.
11.2.3 Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn der Kunde nachweist, dass ein Mangel bei Gefahrübergang vorlag. Wir haften insbesondere nicht für Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs, nicht bestimmungsgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage, mangelnder oder fehlerhafter Wartung oder Schäden, die durch natürlichen Verschleiß oder eigenmächtige Veränderungen des Kaufgegenstandes (z.B. Selbstbau, Einbau von Einrichtungen und Zubehörteilen) hervorgerufen wurden.
11.2.4 Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Ablieferung der Sache. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für Schadensersatzansprüche aufgrund vorsätzlicher oder grob fahr- lässiger Pflichtverletzungen oder schuldhafter Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die gesetzliche Verjährungsfrist im Fall eines Lieferantenregresses (Rückgriff des Unternehmers) bleibt unberührt.
11.3 Garantien bestehen nur, sofern und soweit dies für das gewählte Produkt ausdrücklich angegeben ist. Einzelheiten zu den Garantien ergeben sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen. Etwaige Garantien bestehen neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
12. Vereinbarungen über Rücksendungen gegenüber Unternehmern
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, gilt im Hinblick auf Rücksendungen folgende Regelung: Soweit kein Gewährleistungsfall vorliegt, sind Rücksendungen der Ware nur mit unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung und unter Beilage einer Rechnungskopie der retournierten Waren zulässig. Die Kosten der Rücksendung sind in diesem Fall vom Kunden zu tragen. Darüber hinaus ist der Kunde in einem solchen Fall vorbehaltlich abweichender Vereinbarung verpflichtet, 15 % des Kaufpreises zu zahlen.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so steht ihm bei einem Vertragsschluss über unsere Webseite ein Widerrufsrecht zu, das unter den nachstehenden Voraussetzungen ausgeübt werden kann:
Widerrufsbelehrung
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die der Kunde im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, beträgt die Frist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns, der Reimo Reisemobil- Center GmbH, Lieferzentrum, Abt. Retouren, Am Rotböll 17-19, 64331 Weiterstadt, Fax: 06150 8662-329, Telefon: 06150 8662367; E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs:
Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, haben wir ihm alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf des Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf des Vertrages unterrichtet, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Bei nicht paketversandfähiger Ware, die nicht normal mit der Post zurückgesandt werden kann, bieten wir an, die Ware auf unsere Kosten bei dem Kunden abzuholen. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
III. Abschnitt: Besondere Bedingungen für Werkleistungen
14. Mitwirkungspflichten des Kunden
14.1 Bei Aufträgen über die Erbringung von Werkleistungen hat uns der Kunde das Fahrzeug zu dem vereinbarten Zeitpunkt in einem zur Durchführung der Arbeiten geeigneten Zustand zur Verfügung zu stellen.
14.2 Soweit zur Durchführung der in Auftrag angegebenen Arbeiten vorab eine Säuberung des Fahrzeuges erforderlich ist und diese von uns vorgenommen wird, sind wir berechtigt, dem Kunden diesen Aufwand in Rechnung zu stellen.
14.3 Bei Montageaufträgen muss sich der Wagen in werks- bzw. serienmäßigem Zustand befinden und völlig leer angeliefert werden. Eine Haftung für alle entgegen dieser Vereinbarung im Fahrzeug befindlichen beweglichen Teile ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist. Alle Arbeiten, die erforderlich sind, um diesen Zustand herzustellen oder auszugleichen (z.B. Unfallwagen) werden zusätzlich berechnet.
14.4 Bei Montage- und Reparaturaufträgen kann der Kostenvoranschlag um bis zu 15 % überschritten werden, wenn sich während der Arbeiten unvorhergesehene Umstände ergeben und eine Rücksprache mit dem Kunden kurzfristig nicht möglich ist. Die Rechte des Kunden gemäß § 649 BGB bleiben im Übrigen unberührt.
14.5 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen werden ausgebaute Teile vom Auftragnehmer gegen Gebühr sofort entsorgt.
15. Abholung und Abnahme
15.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand spätestens innerhalb von einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen. Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachten Werkleistungen abzunehmen. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Kunden erfolgt an unserem Sitz, soweit nichts anderes vereinbart ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
15.2 Im Falle der Nichtabnahme stehen uns unsere gesetzlichen Rechte uneingeschränkt zu. Insbesondere sind wir berechtigt, die ortsüblichen Kosten für die Aufbewahrung zu verlangen. Die Gefahr geht mit Eintritt des Annahmeverzuges auf den Kunden über.
16. Gewährleistung bei Werkleistungen
Sollte sich die Werkleistung als mangelhaft erweisen, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit der Maßgabe zu, dass Schadensersatzansprüche nur in dem unter Ziffer 5 genannten Umfang bestehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme. Abweichend hiervon gilt für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder wegen der schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
IV. Abschnitt: Schlussbestimmungen
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
17.1 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte an unserem Sitz für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag zuständig. Für den Kunden gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung aus- schließlich. Wir sind alternativ dazu berechtigt, Klage gegen den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtstand zu erheben.
17.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher und hat dieser zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land als Deutschland, bleibt jedoch die Anwendung der zwingenden Rechtsvorschriften des betreffenden Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
18. Streitbeilegung bei Verbraucherverträgen
18.1 Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung geschaffen, die als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern in Bezug auf vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Verträgen erwachsen, dient. Diese ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ verfügbar.
18.2 Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.
19. Teilunwirksamkeit
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten, berühren sie nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.
Stand April 2024